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Rechtliche Hinweise

1. Allgemeine Information über den Umgang der NORAMCO Asset Management S.A. mit möglichen Interessenkonflikten (Interessenkonflikt-Policy)

Gemäß der EU -Richtlinie 2006/73/EG, Art. 30 (1) i ist jede Wertpapierfirma dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Beschreibung ihrer Grundsätze über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung zu stellen.

Bei der Abwicklung von Wertpapierdienstleistungen bzw. Wertpapiernebendienstleistungen können Interessenkonflikte auftreten.

Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen nicht vermeidbar, wird die NORAMCO Asset Management S.A. ihre Kunden entsprechend ihrer Interessenkonflikt-Policy darauf hinweisen.

Detaillierte Informationen zur Interessenkonflikt-Policy der NORAMCO Asset Management S.A. können im Anhang 1 nachgelesen werden.

2. Allgemeine Information über Zuwendungen (Inducements)

Die NORAMCO Asset Management S.A. bietet ihren Kunden hochwertige, zum Teil unentgeltliche Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen an. Damit verbundene Kosten können auch durch entsprechende Zuwendungen der Geschäftspartner gedeckt werden. Detaillierte Informationen über die für die NORAMCO Asset Management S.A. relevanten Zuwendungen befinden sich im Anhang 2.

3. Umfang und Frequenz der Reportings

Sofern die Anteile namentlich im Register des Fonds geführt werden, erhält der Kunde jährlich zum 31.12. von der Depotbank eine Bestätigung über die gehaltenen Anteile sowie über den Wert dieser Anteile. Zusätzlich enthält das Reporting eine Aufstellung über alle Transaktionen, die im Laufe des Jahres getätigt wurden. Jeder Kunde dessen Anteile namentlich im Register der Fonds geführt werden, erhält zusätzlich den geprüften Jahresbericht sowie auf Anfrage den Halbjahresbericht.

4. Kommunikationsmittel und Sprachregelung

Der Kunde besitzt die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder per Brief in deutscher, englischer oder französischer Sprache mit der NORAMCO Asset Management S.A. zu kommunizieren. Aufträge können gemäß Vereinbarung persönlich, fernschriftlich oder schriftlich übermittelt werden.

Die NORAMCO Asset Management S.A. stellt alle Dokumente in deutscher Sprache zur Verfügung.

5. Information über die Kosten und Nebenkosten der NORAMCO Asset Management S.A. bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

Die entsprechenden Informationen werden dem Kunden im jeweiligen Fondsprospekt zur Verfügung gestellt. Diese werden dem Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung ausgehändigt respektive kostenlos angeboten. Änderungen wird die NORAMCO Asset Management S.A. unter Einhaltung gesetzlicher Fristen mitteilen. Ein aktuelles Entgeltetableau kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

6. Zulassung und zuständige Aufsichtsbehörde

Die NORAMCO Asset Management S.A. verfügt über die gesetzlich erforderliche Zulassung des für die Kommission zur Beaufsichtigung des Finanzsektors zuständigen Ministers. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), 283, route d’Arlon, L-1150 Luxembourg.

7. Allgemeine Kontaktangaben der NORAMCO Asset Management S.A.

Eingetragener Sitz:

NORAMCO Asset Management S.A.

1, Haaptstrooss

L-6869 Wecker

Niederlassung in Luxemburg:

1, Haaptstrooss

L-6869 Wecker

Postadresse:

NORAMCO Asset Management S.A.

1, Haaptstrooss

L-6869 Wecker

Telefon:

(00352) 727 444 – 0

Telefax:

(00352) 727 444 – 30

E-Mail:

invest@noramco.lu

Internet:

www.noramco.lu

Registre de Commerce:

Luxembourg No B 75766

8. Information zum Beschwerdeverfahren der NORAMCO Asset Management S.A.

9. Grundsätze und Strategien der NORAMCO Asset Management S.A. zur Ausübung von Stimmrechten

NORAMCO Asset Management S.A. verpflichtet sich besondere Sorgfalt gegenüber den Anlegern der Fonds bei der Ausübung von Stimmrechten walten zu lassen.

Hierbei wird aufgrund zeitlicher, organisatorischer und logistischer Gründe die NORAMCO Asset Management S.A. grundsätzlich nicht persönlich an General- und Hauptversammlungen teilnehmen. Die Stimmrechtsvertretung erfolgt über eine schriftliche Bevollmächtigung und Weisungserteilung. Der Vertreter wird dann im Namen und nach den strategischen Leitlinien der Verwaltungsgesellschaft NORAMCO Asset Management S.A. abstimmen.

Mit den nachfolgend aufgestellten Grundsätzen werden Aktienstimmrechte treuhänderisch ausgeübt:

  • Basis für jede Entscheidung bildet ausschließlich das Anlegerinteresse des jeweiligen Fondsvermögens.
  • Entscheidungen über die Stimmrechtsausübung werden unabhängig von den Interessen Dritter getroffen.
  • Die Integrität der Märkte soll dabei in jedem Fall gewahrt werden.

10. Wohlverhaltensregeln

Ziel der Wohlverhaltensregeln ist es, sicherzustellen, dass sich die NORAMCO in allen geschäftlichen Bereichen an die gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen, beruflichen sowie ethischen Regelungen hält. Aktivitäten, die geeignet sind, Zweifel an der Integrität und Glaubwürdigkeit der NORAMCO und ihrer Mitarbeiter aufkommen zu lassen, sind zu unterlassen.

Die Wohlverhaltensregeln der NORAMCO können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Geschäftspolitik der NORAMCO ist es, alle anwendbaren Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften zu befolgen. Verletzungen von Gesetzen, Bestimmungen oder Vorschriften müssen gemeldet werden.
  • Die NORAMCO versucht nicht, Vorteil zu ziehen aus illegalen oder unehrenhaften Geschäftspraktiken. Von allen Mitarbeitern sowie der Geschäftsleitung der NORAMCO wird erwartet, dass sie die in der NORAMCO bestehende Wertschätzung der Integrität der NORAMCO akzeptieren und in ihrer Tätigkeit zum Ausdruck bringen. Bei der Ausübung seiner Verantwortlichkeiten für die NORAMCO soll der Mitarbeiter loyal mit den Kunden, Dienstleistern, Lieferanten, Mitbewerbern und anderen Mitarbeitern umgehen und von keinem ungerechtfertigte Vorteile ziehen oder annehmen.
  • Es ist ungesetzlich und verstößt gegen die Wohlverhaltensregeln der NORAMCO, wenn Mitarbeiter Vorteil nehmen aus einer nicht-öffentlichen Information über die NORAMCO, die mit ihr verbundenen Unternehmen, ihre Kunden oder andere Gesellschaften, die Geschäfte mit der NORAMCO tätigen oder wenn Mitarbeiter der NORAMCO solche Informationen direkt oder indirekt an Dritte weitergeben.
  • Mitarbeiter der NORAMCO sind verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit jede Art von Interessenkonflikt zu vermeiden. Die NORAMCO hat mögliche Interessenkonflikte ermittelt und den Umgang mit ihnen in einer „Interessenkonflikt-Policy“ festgelegt. Alle Mitarbeiter müssen bestehende oder drohende Interessenkonflikte ihrem Vorgesetzten melden und mit ihm eine angemessene Vorgehensweise besprechen.
  • Im Rahmen ihrer Zuständigkeit innerhalb der NORAMCO erfahren Mitarbeiter oft vertrauliche Informationen über die NORAMCO, die mit ihr verbundenen Unternehmen, Kunden, Lieferanten oder andere Geschäftspartner. Mitarbeiter müssen die Vertraulichkeit der Information wahren, außer wenn die Offenlegung per Gesetz genehmigt oder erforderlich ist. Die Mitarbeiter unterliegen der fortwährenden Verpflichtung solche Informationen vertraulich zu behandeln.
  • Im Rahmen ihrer Zuständigkeit innerhalb der NORAMCO sind die Mitarbeiter dazu verpflichtet, das Vermögen der Kunden und der NORAMCO zu schützen. Mitarbeiter sollen das Kunden- und Gesellschaftsvermögen so schützen, wie man es vernünftigerweise von ihnen erwarten kann. Die Führungskräfte der NORAMCO sind verantwortlich für die Einrichtung und angemessene Durchführung interner Kontrollen.

11. Best Execution

Im Rahmen der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen der Anleger hat die NORAMCO Vorkehrungen getroffen, um das bestmögliche Ergebnis für den Anleger bei der Ausführung von Anlageentscheidungen sicherzustellen. Ist die Aufgabe von Orders an Fondsmanager oder andere Dritte ausgelagert, werden diese vertraglich verpflichtet, dieselben Standards (Best Execution Policy) wie die NORAMCO einzuhalten. Es ist beabsichtigt, diese Vorkehrungen systemtechnisch zu überprüfen.

Das bestmögliche Ergebnis wird systemtechnisch zunächst am Maßstab der mit den Geschäften verbundenen Kosten gemessen. Andere Faktoren, wie zum Beispiel die Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung werden berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Ergebnis für den Anleger zu erreichen.

12. Vergütungspolitik

Anhang 1

Information über den Umgang der NORAMCO Asset Management S.A. mit möglichen Interessenkonflikten (Interessenkonflikt-Policy)

Gemäß UCITS IV Richtlinien ist jede Wertpapierfirma dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Beschreibung ihrer Grundsätze über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung zu stellen.

1. Bei der NORAMCO Asset Management S.A. können Interessenkonflikte auftreten zwischen den Kunden und

  1. der NORAMCO Asset Management S.A. / mit der NORAMCO Asset Management S.A. verbundenen Unternehmen
  2. den bei der NORAMCO Asset Management S.A. beschäftigten oder mit diesen verbundenen relevanten Personen inkl. der Geschäftsleitung
  3. Personen, die durch Kontrolle mit der NORAMCO Asset Management S.A. verbunden sind
  4. anderen Kunden

und bei folgenden Wertpapierdienstleistungen bzw. Wertpapiernebendienstleistungen:

  1. Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung)
  2. Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis)
  3. Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum)
  4. Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen oder anderen Informationen über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten, insbesondere
  • aus persönlichen Beziehungen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder mit diesen verbundene Personen)
    •  der NORAMCO Asset Management S.A. oder der Fondsmanager mit Emittenten von Finanzinstrumenten, z.B. über die Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten, bzw.
    • von Emittenten von Finanzinstrumenten mit der NORAMCO Asset Management S.A. oder der Fondsmanager (z.B. als Kunden der NORAMCO Asset Management S.A)

Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn die NORAMCO Asset Management S.A. oder einer der Fondsmanager

  • an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten mitwirkt
  • Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten erbringt/erhält
  • mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen eingegangen ist
  • mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunternehmen/Beteiligungen betreibt/hält.

2. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass

  1. Der NORAMCO Asset Management S.A. oder einzelnen relevanten Personen der NORAMCO Asset Management S.A. Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind.
  2. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstruments z.B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung oder Auftragsausführung vorliegen.

3.

Die NORAMCO Asset Management S.A. unterliegt der Kontrolle der luxemburgischen Bankenaufsicht, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), und ist verpflichtet, die Rundschreiben der Bankenaufsicht zu beachten.

4.

Die NORAMCO Asset Management S.A. als Wertpapierfirma selbst wie auch die Mitarbeiter der NORAMCO Asset Management S.A. sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die unter Ziffer 1 genannten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im Interesse der Kunden zu erbringen und Interessenkonflikte so weit wie möglich zu vermeiden.

Unabhängig davon hat die NORAMCO Asset Management S.A. eine Organisationsrichtlinie Compliance erstellt und eine zuständige Compliance-Funktion eingerichtet, die besonders folgende Maßnahmen umfasst:

  1. die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereich mit so genannten „Chinese Walls“, d.h. virtuelle bzw. tatsächliche Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses
  2. die Verpflichtung aller Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten
  3. die Führung von Sperrlisten, in die Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflikten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt
  4. die Führung eines Insiderverzeichnisses. In dieses Verzeichnis werden alle relevanten Personen der NORAMCO Asset Management S.A., die Insiderinformationen haben, aufgenommen
  5. die laufende Kontrolle aller Geschäfte der in der NORAMCO Asset Management S.A. tätigen relevanten Personen
  6. die Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen
  7. die Schulung der Mitarbeiter der NORAMCO Asset Management S.A.

 

Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise nicht durch die obige Aufgabenteilung oder die Compliance-Funktion vermeidbar, wird die NORAMCO Asset Management S.A. ihre Kunden darauf hinweisen. Die NORAMCO Asset Management S.A. wird ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten.

Anhang 2

Information über Zuwendungen (Inducements)

1. Allgemeines

Für ihre Kunden bietet die NORAMCO Asset Management S.A. folgende Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen an:

Anlagevermittlung

Annahme der Kundenaufträge und Weiterleitung zur Ausführung an die bewährten Kontrahenten der NORAMCO Asset Management S.A.

Informationsbereitstellung:

  1. allgemeine Informationen: Bereitstellung oder Weiterleitung von vielfältigem Informationsmaterial in Bezug auf Investmentfonds, Markttrends, Marktkommentare, Researchmaterial, Wertpapierkurse, Währungsinformationen, u. v. m. Über die Homepage ist die NORAMCO Asset Management S.A. mit Produkt- und Serviceangeboten rund um die Uhr erreichbar.
  2. Individuelle Informationen: Bereitstellung von persönlichen Konto- und Depotübersichten, Wertentwicklungen, steuerlichem Reporting.

Viele dieser Dienstleistungen bietet die NORAMCO Asset Management S.A. als Service unentgeltlich an. Die damit verbundenen Kosten werden auch durch entsprechende Zuwendungen der Geschäftspartner der NORAMCO Asset Management S.A. gedeckt.

2. Arten von Zuwendungen

An Zuwendung für Leistungen in Bezug auf Finanzanlagen können Vertriebsprovisionen, Vertriebsfolgeprovisionen, Vermittlungsprovisionen, Incentives und unterstützende

Sachleistungen von der NORAMCO Asset Management S.A. gezahlt oder von ihr erhalten werden.

Es handelt sich um Zuwendungen, die dazu dienen, effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten zu erhalten bzw. aufzubauen.

Vertriebsprovisionen/Vermittlungsprovisionen:

Für die Vermittlung von Investmentfonds erhält oder zahlt die NORAMCO Asset Management S.A. in der Regel einen Teil des Ausgabeaufschlages. Grundsätzlich wird zwischen Load-Fonds (Fonds mit Ausgabeaufschlag) und No-Load-Fonds (Fonds ohne Ausgabeaufschlag) unterschieden.

Einen Anteil am Ausgabeaufschlag erhält oder zahlt die NORAMCO Asset Management S.A. nur bei Load-Fonds. Sofern die NORAMCO Asset Management S.A. einen Anteil am Ausgabeaufschlag erhält, beträgt dieser bis zu 100 Prozent des Ausgabeaufschlages. Die Höhe des Ausgabeaufschlages können Sie dem Verkaufsprospekt des betreffenden Fonds entnehmen. Bei No-Load-Fonds kann die jeweilige Fondsgesellschaft eine Vermittlungsprovision an die NORAMCO Asset Management S.A. zahlen, die ihrerseits einen Teil dieser Vermittlungsprovision an die Vertriebspartner zahlt.

Vertriebsfolgeprovisionen

Die NORAMCO Asset Management S.A. erhält oder zahlt eine Vertriebsfolgeprovision, wenn der Kunde die entsprechenden Wertpapiere im Bestand hält und diese der NORAMCO Asset Management S.A. zugerechnet werden. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Art der vermittelten Wertpapiere, der Höhe der Bestände und der Haltedauer. Die Vertriebsfolgeprovision schafft die Voraussetzung für ein langfristiges Arbeiten mit dem Kunden. Es handelt sich um Zuwendungen, die dazu dienen, effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten zu erhalten bzw. aufzubauen.

Die Vertriebsprovisionszahlungen werden zur Abdeckung laufender Kosten, Investitionen und damit zur Stärkung des Betreuungsangebots verwendet. Die NORAMCO Asset Management S.A. erfüllt eigenständige Aufklärungs- und Beratungspflichten, für die keine separate Gebühren berechnet werden. Darüber hinaus werden nach Abschluss weitere Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, z.B. die Aufbereitung und Zustellung von Informationen in Bezug auf Depotauswertungen, steuerlichen Reportings und Researchunterlagen.

Vertriebsfolgeprovisionen erhält oder zahlt die NORAMCO Asset Management S.A. zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Investmentfondsanteilen. Sie fallen sowohl beim Vertrieb von Load-Fonds als auch beim Vertrieb von No-Load-Fonds an. In der Regel sind die Vertriebsfolgeprovisionen beim Vertrieb von Load-Fonds niedriger als beim Vertrieb von No-Load-Fonds. Berechnungsgrundlage kann die Verwaltungsvergütung oder der durchschnittliche Bestand sein.

Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Depotbestand. Die NORAMCO Asset Management S.A. erhält eine Vertriebsfolgeprovision von bis zu 0,65 Prozent p. a. Die Zahlung bezieht sich auf den durchschnittlichen Depotbestand der NORAMCO Asset Management S.A., der per Stichtag ermittelt wird. Diese Vertriebsfolgeprovision wird in der Regel aus der Verwaltungsvergütung gezahlt.

Unterstützende Sachleistungen

Hierbei handelt es sich meist um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienstleistungen, die Übermittlung von Finanzanalysen und das Überlassen von IT-Hard- und -Software. Sie werden entweder an die NORAMCO Asset Management S.A. erbracht oder von der NORAMCO Asset Management S.A. an die Vermittler vergütet. Die unterstützenden Sachleistungen können stark variieren und lassen sich zudem nicht ohne weiteres beziffern. Nähere Informationen erhält der Kunde direkt bei der NORAMCO Asset Management S. A.

Besonderer Hinweis:

Mit dieser MiFID Grundlageninformation legt die NORAMCO Asset Management S.A. – soweit und so genau es in standardisierter Form möglich ist – alle Zuwendungen offen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält und zahlt. Die NORAMCO Asset Management S.A. geht davon aus, dass der Kunde sich auf dieser Grundlage ein vollständiges Bild davon machen kann, welche Zuwendungen die NORAMCO Asset Management S.A. erhält oder gewährt. Soweit dies nicht der Fall ist, bietet die NORAMCO Asset Management S.A. selbstverständlich auch weitere Informationen an. Im Zuge der Anpassung des Produktangebots der NORAMCO Asset Management S.A. bzw. bei Änderung ihrer vertriebspolitischen Ausrichtung oder aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen wird die NORAMCO Asset Management S.A. ihre Kunden über relevante Änderungen informieren.

Stand: November 2024