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Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Es beschäftigt die Menschen weltweit und auch die Finanzbranche lässt es nicht kalt.

Seit dem 10. März 2021 sind wir als Verwaltungsgesellschaft der NORAMCO Quality Funds verpflichtet Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) bei unseren Finanzprodukten zu veröffentlichen. Dies wird durch die Offenlegungsverordnung der EU (Sustainable Finance Disclosure Regulation, „SFDR“) reguliert.

Im Bereich Nachhaltigkeit vereinfacht die SFDR den Vergleich verschiedener Finanzprodukte, in dem sie 3 verschiedene Kategorien vorgibt, je nachdem inwieweit ESG-Risiken bei der Verwaltung berücksichtigt werden.

Produkte nach Art. 6 SFDR erwägen Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Ansatz

Produkte nach Art. 8 SFDR verpflichten sich zusätzlich Umwelt- und/oder Sozialkriterien zu berücksichtigen

Produkte nach Art. 9 SFDR gehen noch weiter, indem sie auch noch ein klares nachhaltiges Ziel verfolgen

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt

In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung

Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im NORAMCO Quality Funds

(Artikel 3 (1) SFDR)

Das Eintreten eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, welches tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition und damit auf die Wertentwicklung des Teilfonds haben könnte, wird als Nachhaltigkeitsrisiko betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken können erheblich auf andere Risikoarten einwirken und das Risiko innerhalb dieser Risikoarten wesentlich beeinflussen. Eine Nichtberücksichtigung von ESG-Risiken könnte sich langfristig negativ auf die Rendite auswirken.

Risiken aus der ESG-Strategie

Sofern für einen Teilfonds gemäß seiner Anlagestrategie ESG-Kriterien als eine Komponente Berücksichtigung im Anlageentscheidungsprozess finden, kann die Auswahlmöglichkeit für Zielinvestments eingeschränkt sein und die Wertentwicklung des Teilfonds im Vergleich zu Fonds ohne Berücksichtigung von ESG-Kriterien könnte gemindert werden. Die Entscheidung welche Komponente unter Gesamtrisiko- und Ertragsgesichtspunkten ausschlaggebend ist, obliegt der subjektiven Einschätzung des Fondsmanagements.

Für beide Teilfonds gilt Folgendes:

Unter Beachtung der ESG-Strategie des Fondsmanagers finden für jeden Teilfonds ESG-Kriterien, insbesondere Nachhaltigkeitsrisiken, als eine Komponente im Anlageentscheidungsprozess Berücksichtigung. Unter Gesamt-Risiko- und Ertragsgesichtspunkten und der Berücksichtigung von Ausschlüssen entscheidet in diesem Fall dennoch das Fondsmanagement welche Komponenten letztendlich ausschlaggebend sind.

Detaillierte Informationen zu den Nachhaltigkeitsansätzen unserer Fondsmanager finden Sie unter den folgenden Links:

Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die NORAMCO-Gruppe berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact – „PAI“) (Artikel 4 (1) (b) SFDR) auf Unternehmensebene. Im Markt liegen aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor. Sollte sich die Situation ändern und eine ausreichende Datenverfügbarkeit nachhaltig gewährleistet sein, so kann erneut über die Berücksichtigung der PAIs auf Unternehmensebene entschieden werden.   

Unsere Fondsmanager beobachten die Entwicklung in diesem Bereich fortlaufend und können sich im Falle einer ausreichend vorhandenen Datenqualität dazu entscheiden, die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Portfolioebene zu berücksichtigen.

Der aktuelle Umgang mit PAIs auf Teilfondsebene ist der folgende:

NORAMCO Quality Funds USA: keine Berücksichtigung von PAIs

NORAMCO Quality Funds Europe: PAIs werden berücksichtigt

Es wird darauf hingewiesen, dass der Teilfonds NORAMCO Quality Funds USA nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition hat und die in diesem Teilfonds zugrunde liegenden Investitionen nicht verbindlich die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nach Verordnung (EU) 2019/2088 und nach Verordnung (EU) 2020/852 berücksichtigen.

Der Teilfonds NORAMCO Quality Funds Europe ist nach Artikel 8 der EU-Verordnung 2019/2088 klassifiziert und ist bestrebt, ökologische und soziale Merkmale zu fördern, indem er die wesentlichen Risiken und Chancen der Unternehmen, in die er investiert, in Bezug auf Nachhaltigkeit bewertet und überwacht.

Genauere Informationen hierzu finden Sie im aktuellen Prospekt der NORAMCO Quality Funds.